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Vereinsaktivitäten während Coronavirus

Es ist verboten, Vereinsaktivitäten durchzuführen (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19))

So einfach ist das. Bis auf weiteres ist unser Betrieb somit eingestellt. 

Bitte haltet euch auf jeden Fall fit und fröhlich.

Wir werden euch über die Wiederaufnahme der Aktivitäten auf dem Laufenden halten.