
Vereinsaktivitäten während Coronavirus
Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage erklärt, dies ist die höchste Stufe gemäss dem Eipdemiengesetz. Diese Situation ist für uns alle neu und unbekannt. Viele sind verunsichert und wissen nicht was im privaten und beruflichen Leben noch erlaubt ist und was nicht. Bei Vereinen ist es hingegen klar:
Es ist verboten, Vereinsaktivitäten durchzuführen (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19))
So einfach ist das. Bis auf weiteres ist unser Betrieb somit eingestellt.
Bitte haltet euch auf jeden Fall fit und fröhlich.
Wir werden euch über die Wiederaufnahme der Aktivitäten auf dem Laufenden halten.